In diesem Artikel findest Du alle wichtigen Infos zur Einreise nach Japan mit und ohne Visum für deutsche Staatsbürger.
- Einreise nach Japan ohne Visum
- benötigte Unterlagen & Registrierung
- Einreise mit One Way Ticket
- Visum & CoE für Japan
- Hinweise zum CoE
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Einreise nach Japan mit & ohne Visum
Als deutscher, österreichischer oder schweizerischer Staatsbürger benötigt man grundsätzlich kein Visum, um nach Japan einzureisen, sofern es sich um einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen handelt.
Um nach Japan ohne Visum einzureisen, benötigst du:
- einen gültigen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist;
- eine elektronische Anmeldung deiner Einreise, um die das Einreiseprozedere zu beschleunigen;
- ein Rückflugticket oder Weiterreiseticket.
Aktuell bestehen keine sonstigen Einreisebeschränkungen.
Das digitale Registrierungs-Portal von Visit Japan Web kannst du zur Vorregistrierung von Einreise, Zolldeklaration und „Tax-free Shopping Service“ nutzen.

Wenn du beabsichtigst, aus anderen Gründen nach Japan zu reisen, z. B. um dort zu arbeiten, zu studieren oder einen längeren Aufenthalt planst, benötigst du ein Visum.
Die offizielle Website der Japanischen Botschaft in Deutschland oder des Auswärtigen Amts in Deutschland liefern ebenfalls weitere und zuverlässige Informationen zu den Einreisebestimmungen.
Dort findest du auch Informationen zu möglichen Einschränkungen und zu weiteren Anforderungen im Zusammenhang mit deiner Reise nach Japan.
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Visum für Japan beantragen
In folgenden Fällen musst du ein Visum vorlegen und ein Certificate of Eligibility (COE) vorlegen:
- Aufenthalte in Japan, die länger als 90 Tage dauern werden;
- bezahlte Aktivitäten, auch unter 90 Tage Aufenthalt: Japan wertet bezahlte Aktivitäten als Tätigkeiten, für die du von japanischer Seite Geld bekommst für die in Japan ausgeübte Tätigkeit.
Wusstest Du schon?
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Bearbeitungszeit und Gebühr
Deinen Antrag für ein Visum kannst du bei dem für deinen Wohnsitz zuständigen Konsulat oder Botschaft beantragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt laut der Webseite mindestens 5 Werktage (sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt sind), unter Umständen auch länger.
- Eine Antragsstellung ist maximal 3 Monate vor Reiseantritt möglich.
- Anträge können persönlich oder durch Bevollmächtigte ohne Termin während der Öffnungszeiten eingereicht werden.
- Eine Antragsstellung per Post ist ebenfalls möglich.
- Eine Antragsstellung per Email ist nicht möglich.
- Die Visaausstellung ist für Deutsche und die meisten EU-Bürger kostenlos.
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Von Arbeitgeber, Uni oder sonstigem Bürgen in Japan:
- beantragtes & von der Einwanderungsbehörde ausgestelltes CoE (Certificate of Eligibility) : mindestens in Kopie
Von dir:
- Reisepass (Original und Kopie), gültig über die Dauer deines Aufenthalts
- erteiltes Visum (ausgedruckt)
- 1 Passfoto
- Rückflugticket oder Weiterreiseticket
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Hinweise zum CoE für Japan

Das COE ist ein Eignungszertifikat und wird meist von einem Bürgen (in der Regel der Arbeitgeber, Universität, Agentur) in Japan bei der japanischen Einwanderungsbehörde beantragt und dort ausgestellt.
Ab dem 17.03.2023 wurden die Antragsbedingungen für Visa mit CoE erleichtert.
Sowohl für die Visabeantragung als auch für die Einreise nach Japan genügt die Kopie des COE.
Außerdem werden ab dem 17.3.2023 COEs auch teilweise rein digital ausgestellt.
In diesem Fall musst du das COE sowohl für die Beantragung des Visums als auch für die Einreise ausdrucken.
Ab dem Ausstellungsdatum des CoEs musst du innerhalb von 3 Monaten ein Visum beantragt und damit nach Japan eingereist sein. Ansonsten verliert das CoE seine Gültigkeit.
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