Wohnsitz & Meldeadresse während Weltreise: Wichtige Tipps

Alle unsere Erfahrungen und Fachwissen rund um das Thema Meldeadresse und Wohnsitz während der Dauer deiner Weltreise & längerem Aufenthalt im Ausland, haben wir in diesem Artikel für dich zusammengefasst. Wir klären unter anderem:

🏠Ob Du deinen Wohnsitz während der Weltreise behalten solltest,

👨‍👩‍👧‍👦ob Du Freunde oder Eltern als Meldeadresse angeben darfst,

🚫was eine Scheinanmeldung eines Wohnsitzes ist, wie du sie ganz legal umgehst und ob & wie du eine amtliche Meldeadresse mieten kannst.

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📝 Zusammenfassung

🌍 Grundsätzlich kannst du während einer Weltreise oder langem Auslandsaufenthalt in Deutschland gemeldet bleiben und auch mehrere Monate im Ausland wohnen, solange du dort keinen neuen Wohnsitz begründest. Dies trifft auf den Fall zu, dass du deine Wohnung behältst oder untervermietest, sowie auch, wenn du deinen Wohnsitz bei den Eltern oder bei Freunden (WG) anmeldest.

🔥Wichtig: Es müssen persönliche Gegenstände vor Ort sein sowie ein Zimmer, Bett etc. vorhanden sein, dass dir zur Verfügung steht. Nur dann ist eine tatsächliche Wohn-Absicht gegeben.

🚫 Eine amtliche Meldeadresse zu „mieten“ ohne dort einzuziehen, ist in Deutschland nach § 19 VI Bundesmeldegesetz nicht gestattet.

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🏠 Wohnung untervermieten & Wohnsitz/ Meldeadresse behalten

Wenn du dich entscheidest, deine Wohnung während deiner Weltreise zu halten und sie vielleicht untervermieten möchtest, kannst du selbstverständlich deinen Wohnsitz / deine Meldeadresse behalten. Das heißt, du bleibst dort gemeldet. Sorge dafür, dass dein Briefkasten regelmäßig geleert wird und du erreichbar bist.

Vielleicht ist auch die Untervermietung über AirBnB* etwas für dich.

Zum Thema Untervermietung während der Weltreise hier einige wichtige Punkte:

  • Mieteinnahmen sind grundsätzlich zu versteuern, auch bei Untervermietung.
  • Die Untervermietung ist vorher mit dem Vermieter abzusprechen.
  • Du trittst in dem Moment in die Rolle des Vermieters, hast also auch Vermieter-Pflichten; z.B. wenn etwas kaputt ist.
  • Gleichzeitig haftest Du auch deinem eigentlichen Vermieter gegenüber für Schäden, die dein Untermieter verursacht.

Reise-Spartipps

🚚 Wohnung auflösen & Wohnsitz vor der Reise abmelden

Wenn du dich dafür entscheidest, deine Wohnung während der Weltreise nicht zu behalten, musst du natürlich deinen Mietvertrag rechtzeitig kündigen.

Sodann folgt die Auflösung oder Einlagerung deines Hausstands. Sofern du anschließend nicht in eine neue Wohnung oder WG-Zimmer einziehst, ist der nächste Schritt die offizielle Abmeldung deines Wohnsitzes und deiner Meldeadresse.

Das heißt du kannst (und musst) dich mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen, um dich von deinem letzten Wohnsitz abzumelden. Die Abmeldung kann maximal 14 Tage vor deiner geplanten Abreise oder Auszug stattfinden.

Dass du dich nirgendwo mit neuem Wohnsitz anmeldest, ist rechtlich problemlos möglich.

Gesetzliche Grundlage hierzu ist §17 II Bundesmeldegesetz:

Wer aus einer Wohnung auszieht (machst du) und keine neue Wohnung im Inland bezieht (machst du nicht), hat (also eine Muss-Vorschrift) sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich […].

§17 II Bundesmeldegesetz

Du bist in Deutschland nicht verpflichtet, irgendwo amtlich gemeldet zu sein, wenn du keinen Wohnsitz hast.

Das bedeutet übrigens nicht, dass du Obdachlos bist. Sondern lediglich, dass du zwar die deutsche Staatsangehörigkeit hast, aber keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland besitzt. Was du für die Abmeldung aus Deutschland benötigst, welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt, findest du in unserem Extra-Beitrag „Aus Deutschland abmelden“.

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👨‍👩‍👧‍👦 Meldeadresse bei den Eltern während der Weltreise

Solltest du während deiner Weltreise einen offiziellen Wohnsitz & Meldeadresse in Deutschland benötigen, ist es auch möglich dich bei deinen Eltern wohnhaft zu melden.

Grundsätzlich stellt dies rechtlich ein Problem dar, da du ja nicht wirklich dort wohnst, während du im Ausland bist.

Denn: Deine Eltern müssten dir die sog. Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Diese ist nämlich für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig. Wichtig ist, dass du wirklich persönliche Gegenstände bei deinen Eltern unterbringst und dir auch ein Bett dort zur Verfügung steht.

Um keine Schein-Anmeldung zu riskieren, welche eine Ordnungswidrigkeit darstellt, folgen hier ein paar wichtige Infos:

🚫 Schein-Anmeldung eines Wohnsitzes

Disclaimer: Folgende Inhalte stellen keine einzelfallbezogene Rechtsberatung dar und können eine anwaltlich Beratung nicht ersetzen. Sie spiegeln die Lesart des Gesetzes der Autoren sowie deren juristisches Fachwissen wieder.

§19 VI Bundesmeldegesetz besagt: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 (Anmeldung deines Einzugs) einem Dritten (Dir) […] zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten (Dich) weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“

Der letzte Teil ist für uns interessant und wichtig.

Denn da du (theoretisch) jederzeit die Möglichkeit hast, von deiner Reise zurückzukehren und deine Absicht ja darin besteht, nach Rückkehr tatsächlich wieder bei deinen Eltern einzuziehen (wenn auch nur vorübergehend), greift dieser Paragraph hier nicht.

Es kommt hier also auf deine Absicht an, tatsächlich irgendwann z.B. wieder ein Zimmer bei deinen Eltern zu beziehen.

⚖️Um diese Absicht zu begründen, genügt es der rechtlichenPraxis nach, dass du dort ein Möbelstück wie ein Bett und einige persönliche Dinge einrichtest, sowie deinen verbliebenen Hausstand in Kisten im Keller lagerst. Wieviel es im Einzelfall sein muss, kann aber auch anders gesehen werden, da ist sich die Rechtsprechung uneinig. Zum Beispiel kann auch erforderlich sein, dass Du jederzeit Zugriff auf die Wohnmöglichkeit hast (Schlüsselgewalt).

Der Einzug findet in unserer Lesart zwar erstmal nur mittels ein paar Möbeln und Kisten statt, deine Absicht dort irgendwann einzuziehen besteht jedoch während deiner Reise fort. Jedenfalls solange du dort auch einige deiner Möbel eingerichtet hast und persönliche Dinge in ein Zimmer gestellt hast.

Damit könntest du zum Beispiel auch das Thema mit der postalischen Anschrift deines Gewerbes lösen, sofern du eines angemeldet hast und betreibst.

Beim „Mieten einer Meldeadresse“ trifft die Absicht des Einzugs nicht zu – es ist also nach § 19 VI Bundesmeldegesetz verboten.

🚫“Gefälligkeits-Bescheinigung“ / Meldeadresse mieten

Abzugrenzen ist daher auch hier der Fall, dass dir jemand (auch deine eigene Familie) eine reine „Gefälligkeits-Bescheinigung“ ausstellt. Du also weder Möbel oder persönliche Gegenstände dort einziehen lässt, noch die Absicht hast, jemals dort einzuziehen. Dies würde den Verbotstatbestand des §19 VI Bundesmeldegesetz unseres Erachtens erfüllen.

Dies ist auch dann der Fall, wenn du eine Meldeadresse mietest, durch einen Service oder einen Dritten. Eine amtliche Meldeadresse zu „mieten“ ist daher nach dem Bundesmeldegesetz nicht erlaubt.

Außerdem genügt es der Rechtsprechung nach nicht, wenn es sich um ein bloßes Gästezimmer handelt, welches auch von anderen Gästen außer dir genutzt wird. Denn diese sind dann ja auch nur zu Gast und begründen nicht automatisch einen Wohnsitz. In dem Fall sei es sogar egal, ob die Möbel einst Dir gehörten.

Auch wenn Du eine Meldeadresse mietest, an welcher nur ein Briefkasten mit deinem Namen drauf steht, handelt es sich um eine verbotene Scheinanmeldung, sofern Du nicht tatsächlich Zugriff auf ein Zimmer an der Adresse hast, in dem deine Sachen stehen.

➡️Tipp für Selbstständige: Eine ladungsfähige Anschrift zu mieten, etwa als c/o Adresse ist absolut gängige Praxis und rechtlich einwandfrei. So hält man zum Beispiel auch seine Privatssphäre aufrecht, etwas im Impressum einer Webseite.

👨‍👩‍👧‍👦 Meldeadresse bei Freunden während der Weltreise

Du könntest auch bei einem Freund oder einer Freundin eine Meldeadresse haben. Das rechtliche Problem (und dessen Lösung) bleibt dasselbe wie bei der Anmeldung bei deinen Eltern. Siehe hierzu auch Schein-Anmeldung.

In diesem Fall würdet ihr also eine WG sein. Wichtig hierbei ist auch, dass deine Anmeldung mit dem Vermieter deiner Freundin oder deines Freundes abgesprochen ist.

Dieser könnte sodann auf einen Untermietvertrag bestehen, der zwischen euch beiden geschlossen wird.

Für den Fall, dass der Vermieter lieber einen neuen Mietvertrag mit euch beiden als gleichberechtigte Hauptmieter der Wohnung schließen möchte, würden wir davon abraten. Denn dieser verpflichtet dich in vielerlei Hinsicht.

Wenn dein Freund oder deine Freundin zum Beispiel ausziehen möchte, wärst du alleiniger Hauptmieter der Wohnung. Das möchtest du während deiner Weltreise wahrscheinlich nicht sein.

Die Anmeldung bei Freunden stellt daher eher einen Sonderfall dar, der in der Praxis lediglich in wenigen Fällen sinnvoll ist.

🌍 Weltreise & aus Deutschland abmelden

Es kommt auch in Frage, sich vor der Weltreise aus Deutschland abzumelden (also den Wohnsitz abzumelden).

Zur Klärung der Begrifflichkeit: Sich aus Deutschland abzumelden bedeutet nur, dass du dich von deinem deutschen Wohnsitz (also deine letzte Wohnung) abmeldest, und dich nirgendwo neu anmeldest. Es bedeutet nicht, dass du kein deutscher Staatsbürger mehr bist.

Das Thema ist etwas komplex, es hat seine Vorteile und Nachteile, Folgen und Konsequenzen. Daher haben wir diesem Procedere einen eigenen Beitrag gewidmet.

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Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine einzelfallbezogene Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Sie dienen der allgemeinen und unverbindlichen Information der Lesenden. Alle bereitgestellten Informationen beruhen auf der privaten Recherche, Erfahrungen & Meinung der Erstellenden. Die Erstellenden sind lediglich Tippgeber und stellen Informationen und Erfahrungen bereit. Diese können und sollen eine Beratung durch einen Anwalt (oder Versicherungsexperten) in einem konkreten Einzelfall nicht ersetzen. In einem konkreten Einzelfall empfehlen wir ausdrücklich die Beratung durch einen Experten und/oder zugelassenen Rechtsanwalt. Aus den bereitgestellten Informationen kann kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit abgeleitet werden. Ebenfalls kann nicht garantiert werden, dass die bereitgestellten Informationen zum gewünschten Ergebnis führen. Eine Haftung oder Gewährleistung des etwaig beabsichtigten Erfolgs des Anliegens der Informationssuchenden ist ausgeschlossen.

Ein Kommentar

  1. Hallo ihr zwei,
    Leider habe ich keine Info darüber gefunden, ob man bei Einreise in die USA eine Meldeadresse, z.B. in Deutschland, haben muss.
    Liebe Grüße
    Sonja

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