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Wohnung, Wohnsitz & Meldeadresse während Weltreise

Alles, was Du über das Thema Meldeadresse und Wohnsitz während der Dauer deiner Weltreise & Aufenthalt im Ausland wissen solltest.

Ob Du deinen Wohnsitz behältst, ob Du Freunde oder Eltern als Meldeadresse angeben darfst, was eine Scheinanmeldung eines Wohnsitzes ist und ob du eine Meldeadresse mieten kannst:

Wir geben dir einen Überblick über deine Möglichkeiten und werden erläutern, was Du mit deiner gemeldeten Adresse in Deutschland machen kannst, wenn Du lange Zeit auf Reisen gehst.

Außerdem klären wir, was es mit der verbotenen ‚Schein-Anmeldung‚ auf sich hat und wie du sie ganz legal umgehst.

  1. Wohnung & Meldeadresse behalten
  2. Wohnung auflösen & Wohnsitz abmelden
  3. Meldeadresse bei den Eltern
  4. Meldeadresse bei Freunden
  5. Aus Deutschland abmelden
  6. Wohnung & Meldeadresse auf Weltreise: Unser Fazit

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Wohnung, Wohnsitz & Meldeadresse während Weltreise

Wohnung & Meldeadresse behalten

Wenn du dich entscheidest, deine Wohnung während deiner Weltreise zu halten und sie vielleicht untervermieten möchtest, kannst du selbstverständlich deinen Wohnsitz / deine Meldeadresse behalten. Das heißt, du bleibst dort gemeldet. Sorge dafür, dass dein Briefkasten regelmäßig geleert wird und du erreichbar bist.

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Zum Thema Untervermietung hier einige wichtige Punkte:

  • Mieteinnahmen sind grundsätzlich zu versteuern, auch bei Untervermietung
  • die Untervermietung ist vorher mit dem Vermieter abzusprechen
  • Du trittst in dem Moment in die Rolle des Vermieters, hast also auch Vermieter-Pflichten; z.B. wenn etwas kaputt ist
  • gleichzeitig haftest Du auch deinem eigentlichen Vermieter gegenüber für Schäden, die dein Untermieter verursacht
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Wohnung auflösen
& Wohnsitz vor der Reise abmelden

Wenn du dich dafür entscheidest, deine Wohnung während der Weltreise nicht zu behalten, musst du natürlich deinen Mietvertrag kündigen.

Sodann folgt die Auflösung oder Einlagerung deines Hausstands. Sofern du anschließend nicht in eine neue Wohnung oder WG-Zimmer einziehst, ist der nächste Schritt die offizielle Abmeldung deines Wohnsitzes und deiner Meldeadresse.

Das heißt du kannst (und musst) dich mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen, um dich von deinem letzten Wohnsitz abzumelden.

Dass du dich nirgendwo mit neuem Wohnsitz anmeldest, ist rechtlich problemlos möglich.

Gesetzliche Grundlage hierzu ist §17 II Bundesmeldegesetz:

Wer aus einer Wohnung auszieht (machst du) und keine neue Wohnung im Inland bezieht (machst du nicht), hat (also eine Muss-Vorschrift) sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich […].

Du bist in Deutschland nicht verpflichtet, irgendwo amtlich gemeldet zu sein, wenn du keinen Wohnsitz hast.

Das bedeutet übrigens nicht, dass du Obdachlos bist. Sondern lediglich, dass du keinen gemeldeten Wohnsitz in der BRD besitzt. Was du für die Abmeldung benötigst, welche Vor- und Nachteile dies mit sich bringt, findest du in unserem Extra-Beitrag „Aus Deutschland abmelden“.

Für die Einreise in viele Länder, wie etwa Japan, Thailand oder Indonesien, musst du deine geplante Aus- oder Weiterreise bei Ankunft nachweisen können.

Für den Fall, dass Du noch nicht weißt, wann Du weiterreisen wirst, gibt es sogenannte Onward Tickets*!

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Meldeadresse bei den Eltern
während Weltreise

Solltest du aus diversen Gründen währende deiner Weltreise einen Wohnsitz und eine Meldeadresse in Deutschland benötigen, ist es auch möglich dich bei deinen Eltern wohnhaft zu melden.

Grundsätzlich stellt dies rechtlich ein Problem dar, da du ja nicht wirklich dort wohnst, während du im Ausland bist.

Denn: Deine Eltern müssten dir die sog. Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Diese ist nämlich für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt notwendig.

Was ist eine Schein-Anmeldung eines Wohnsitzes

Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine einzelfallbezogene Rechtsberatung dar. Sie dienen der allgemeinen und unverbindlichen Information der Lesenden. Sie können und sollen eine Rechtsberatung durch einen Anwalt in einem konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Aus den Informationen auf dieser Seite kann kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit abgeleitet werden. Ebenfalls kann nicht garantiert werden, dass die bereitgestellten Informationen zum gewünschten Ergebnis führen.

§19 VI Bundesmeldegesetz besagt: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 (Anmeldung deines Einzugs) einem Dritten (Dir) […] zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten (Dich) weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“

Der letzte Teil ist für uns interessant und wichtig.

Denn da du (theoretisch) jederzeit die Möglichkeit hast, von deiner Reise zurückzukehren und deine Absicht ja darin besteht, nach Rückkehr tatsächlich wieder bei deinen Eltern einzuziehen (wenn auch nur vorübergehend), greift unseres Erachtens dieser Paragraph hier nicht.

Es kommt hier also vielmehr auf deine Absicht an, tatsächlich irgendwann z.B. wieder ein Zimmer bei deinen Eltern zu beziehen.

Um diese Absicht zu begründen, genügt es unseres Erachtens zum Beispiel, dass du dort ein Möbelstück wie ein Bett und einige persönliche Dinge einrichtest, sowie deinen verbliebenen Hausstand in Kisten im Keller lagerst. Dies kann aber auch anders gesehen werden, da ist sich die Rechtsprechung uneinig. Zum Beispiel kann auch erforderlich sein, dass Du jederzeit Zugriff auf die Wohnmöglichkeit hast (Schlüssel etc).

Der Einzug findet in unserer Lesart zwar erstmal nur mittels ein paar Möbeln und Kisten statt, deine Absicht dort irgendwann einzuziehen besteht jedoch während deiner Reise fort. Jedenfalls solange du dort auch einige deiner Möbel eingerichtet hast und persönliche Dinge in ein Zimmer gestellt hast.

Damit könntest du zum Beispiel auch das Thema mit der postalischen Anschrift deines Gewerbes lösen, sofern du eines angemeldet hast und betreibst.

Wichtig:

Abzugrenzen ist der Fall, dass dir jemand eine reine „Gefälligkeits-Bescheinigung“ ausstellt.

Du also weder Möbel oder persönliche Gegenstände dort einziehen lässt, noch die Absicht hast, jemals dort einzuziehen. Dies würde den Verbotstatbestand des §19 VI Bundesmeldegesetz unseres Erachtens erfüllen.

Außerdem genügt es der Rechtsprechung nach nicht, wenn es sich um ein bloßes Gästezimmer handelt, welches auch von anderen Gästen außer dir genutzt wird. Denn diese sind dann ja auch nur zu Gast und begründen nicht automatisch einen Wohnsitz. In dem Fall sei es sogar egal, ob die Möbel einst Dir gehörten.

Auch wenn Du eine Meldeadresse mietest, an welcher nur ein Briefkasten mit deinem Namen drauf steht, handelt es sich um eine verbotene Scheinanmeldung, sofern Du nicht tatsächlich Zugriff auf ein Zimmer an der Adresse hast, in dem deine Sachen stehen.

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Meldeadresse bei Freunden
während der Reise

Du könntest auch bei einem Freund oder einer Freundin eine Meldeadresse haben. Das rechtliche Problem (und dessen Lösung) bleibt dasselbe wie bei der Anmeldung bei deinen Eltern. Siehe hierzu auch Schein-Anmeldung.

In diesem Fall würdet ihr also eine WG sein. Wichtig hierbei ist auch, dass deine Anmeldung mit dem Vermieter deiner Freundin oder deines Freundes abgesprochen ist.

Dieser könnte sodann auf einen Untermietvertrag bestehen, der zwischen euch beiden geschlossen wird.

Für den Fall, dass der Vermieter lieber einen neuen Mietvertrag mit euch beiden als gleichberechtigte Hauptmieter der Wohnung schließen möchte, würden wir davon abraten. Denn dieser verpflichtet dich in vielerlei Hinsicht.

Wenn dein Freund oder deine Freundin zum Beispiel ausziehen möchte, wärst du alleiniger Hauptmieter der Wohnung. Das möchtest du während deiner Weltreise wahrscheinlich nicht sein.

Die Anmeldung bei Freunden stellt daher eher einen Sonderfall dar, der in der Praxis lediglich in wenigen Fällen sinnvoll ist.

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Reisen & Aus Deutschland Abmelden

Zur Klärung der Begrifflichkeit: Sich aus Deutschland abzumelden bedeutet nur, dass du dich von deinem deutschen Wohnsitz (also deine letzte Wohnung) abmeldest, und dich nirgendwo neu anmeldest.

Es bedeutet nicht, dass du kein deutscher Staatsbürger mehr bist.

Das Thema ist etwas komplex, es hat seine Vorteile und Nachteile.

Daher haben wir diesem Procedere einen eigenen Beitrag gewidmet.

Aus Deutschland abmelden während Weltreise

Fazit: Wohnsitz & Meldeadresse auf Weltreise

Zusammenfassung

Wir haben uns mit der Frage befasst, was grundsätzlich mit deiner derzeitigen Wohnung und deiner Meldeadresse/ Wohnsitz in Deutschland während der Weltreise passieren soll.

Außerdem, welche Möglichkeiten für dich bestehen weiterhin in Deutschland gemeldet zu sein und wie du eine Schein-Anmeldung vollkommen legal umgehst, indem du einfach keine Scheinanmeldung vornimmst.

Welche Vorteile und Nachteile es hat, deinen Wohnsitz aus Deutschland abzumelden, findest du in unserem Extra-Beitrag über die Abmeldung aus Deutschland.

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Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine einzelfallbezogene Rechtsberatung dar. Sie dienen der allgemeinen und unverbindlichen Information der Lesenden. Sie können und sollen eine Rechtsberatung durch einen Anwalt in einem konkreten Einzelfall nicht ersetzen. Aus den Informationen auf dieser Seite kann kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit abgeleitet werden. Ebenfalls kann nicht garantiert werden, dass die bereitgestellten Informationen zum gewünschten Ergebnis führen.

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