Young Travellers ändert Preise & Leistungen: Was sich ab 27.04.2026 ändert
Auslandskrankenversicherungen: Nachdem zuvor bereits andere Auslandskrankenversicherungen wie die Würzburger „TravelSecure Young“ ihre Preise angehoben hatten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch weitere, bekannte Langzeit-Auslandskrankenversicherungen teurer werden.
Nun hat auch die in der Weltreise-Community beliebte Young Travellers Auslandskrankenversicherung (in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur) nachgezogen und ihre Prämien angehoben – teilweise sogar deutlich.
Darüber hinaus zählt Mexiko neben den USA & Kanada jetzt zur teuersten Tarifzone „weltweit“ und auch hinsichtlich psychotherapeutischer Behandlungen in beliebten Expat-Ländern wie Thailand haben sich Änderungen ergeben.
Alle Details der Anpassungen und was sich für Neuabschlüsse der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ab dem 27.04.2026 ändert, erfährst du in diesem Beitrag.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Alle ausführlichen Details findest du in diesem Artikel.
1. Die Versicherung wird insgesamt teurer
Über alle Tarifvarianten und Altersstufen hinweg wurden die Prämien der Young Travellers Auslandskrankenversicherung* angehoben.
Während versicherte Reisen von 1 bis 12 Monaten Dauer weiterhin vergleichsweise günstig zu versichern sind, schlug die Preissteigerung bei einer versicherten Reisedauer von 1 bis 60 Monaten deutlicher zu.
Beispiel: Kostete die Versicherung im Tarif für Auslandsaufenthalte bis 60 Monate für eine Person zwischen 22 und 39 Jahren (Altersstufe 2) ohne USA & Kanada vorher 71 € im Monat (Premium-Tarif), kostet sie jetzt 94 € pro Monat ohne USA/Kanada/Mexiko. Bei der maximalen Versicherungsdauer von 60 Monaten ergibt sich ein Kostensprung von 1.380 €, von 4.260 € auf 5.640 €.
2. Mexiko nun auf einer Stufe mit USA & Kanada
Zumindest nach den Tarifzonen und Versicherungsbedingungen der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist nun Mexiko mit den USA und Kanada gleichzusetzen. Denn für Neuabschlüsse seit dem 27.04.2026 ist ein längerer Aufenthalt in Mexiko nur noch mitversichert, wenn dieser Tarif auch gebucht wurde.
Man hat nun also die Wahl zwischen der Mitversicherung von USA/Kanada/Mexiko und dem Tarif ohne diese Länder.
Man kann einen Aufenthalt in diesen Ländern aber auch weiterhin nachträglich versichern.
Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Neuabschlüsse. Altverträge genießen weiterhin Versicherungsschutz in Mexiko, auch ohne Abschluss der Tarifzone 1 (weltweit mit USA/Kanada).
Mitversicherung: Einmalig sind bis zu 14 Tage Aufenthalt in den USA, Kanada und Mexiko mitversichert, wenn mindestens 7 Monate „ohne“ diese Tarifzone versichert wurden. Die Gesamtversicherungszeit muss also mindestens 7 Monate betragen, damit diese Regel greift.
3. Selbstbehalt-Garantie im Tarif Basic
Bislang galt im Tarif Basic ein Selbstbehalt von 100 € pro Schadensfall, was den Tarif nicht sonderlich attraktiv machte, besonders nicht für Reiseziele, in denen eine ärztliche Untersuchung meist weniger kostet. Diese Regelung war außerdem wenig planbar: Je häufiger man zum Arzt musste, desto häufiger fiel auch der Selbstbehalt an, was für unplanbare Zusatzkosten sorgte.
Neu ist, dass der Selbstbehalt nun insgesamt 200 € pro Versicherungsjahr beträgt, und zwar nur für ambulante Behandlungen. Bei stationären Behandlungen greift der Selbstbehalt daher nicht.
Das lässt sich durchaus als Verbesserung des Basic-Tarifs lesen und macht den Basic-Tarif attraktiver, insbesondere, da der Prämienunterschied zwischen Premium und Basic seit dem 27.04.2026 deutlich gewachsen ist.
4. Neue Besonderheit für Thailand, China, Japan, Singapur, Hongkong und die Vereinigten Arabischen Emirate
Auch hinsichtlich der beliebten Expat-Destinationen Thailand, China, Japan, Singapur, Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten hat sich eine Änderung bei psychotherapeutischen Behandlungen ergeben:
Bei Aufenthalten in den USA, Kanada, Mexiko, China, Japan, Hongkong, Thailand, Singapur und VAE ist die erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie die Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung im Tarif Basic nicht mehr abgedeckt.
Ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahr werden im Tarif Premium bis 750 € abgedeckt, im Tarif Basic gar nicht.
5. Abschluss nach der Abreise
Die bisher höhere Prämie für Abschlüsse nach der tatsächlichen Abreise entfällt. Die Prämien bei Antragstellung nach der Abreise sind künftig identisch mit denen bei Abschluss vor der Abreise.
Wem also erst etwas später auffällt, dass er oder sie noch eine passende Auslandskrankenversicherung bräuchte, wenn man auf Weltreise geht, zahlt also nun den gleichen Preis wie alle, die sich mit dem Thema vorab befasst haben.
Aber: Abschlüsse vom Ausland aus müssen immer vorher beantragt und genehmigt werden. Den Link hierzu findest du auf der Webseite von Young Travellers.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und alle Details findest du in unseren weiterführenden Artikeln sowie auf der Webseite von Young Travellers: