Weltreise: Private Krankenversicherung im Ausland ruhen lassen
In diesem Beitrag befassen wir uns damit, ob man die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung während langen Auslandsaufenthalten & Weltreise kündigen sollte oder ruhen lassen kann, sowie, welche gesetzlichen Regeln dazu gelten.
Wir klären, was es mit der Anwartschaft und ruhen lassen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf sich hat und wann sich eine Kündigung lohnt.
Außerdem: Wie Du dich aus Deutschland abmelden kannst, sodass keine Versicherungspflicht mehr besteht.
Dieser Artikel ist für Dich geeignet, wenn Du privat krankenversichert bist und
- für eine längere Zeit ins Ausland gehst
- dich aus Deutschland abmelden willst
- auf Weltreise gehst
- oder langfristig planst deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen.
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Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, während man im Ausland ist
Was aus deiner PKV während deines Auslandsaufenthalts passiert, hängt grundsätzlich davon ab, was Du mit deinem Wohnsitz machst. Also ob Du den Wohnsitz abmeldest oder weiterbehältst.
Fall A – Du meldest dich aus Deutschland ab
Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest, unterliegst du grundsätzlich nicht mehr der deutschen Krankenversicherungspflicht und könntest dich – egal ob gesetzlich oder privat versichert – von deiner Krankenversicherung abmelden.
Allerdings wärst du dann im Ernstfall auch im Ausland ebenfalls nicht krankenversichert, wenn Du keine Auslandskrankenversicherung hast. Davon möchten wir persönlich abraten, weshalb es spezielle Auslandskrankenversicherungen wie die von Young Travellers gibt.
Fall B – Du bleibst in Deutschland gemeldet
Du unterliegst grundsätzlich der deutschen Versicherungspflicht & musst Beiträge zahlen, wenn du einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Du kannst das Versicherungsverhältnis auf „Ruhend“ stellen lassen und eine Anwartschaft abschließen.
Hinweis: Das deutsche Krankenversicherungssystem ist nicht darauf ausgelegt, dass jemand für eine lange Zeit auf Reisen ist. Die deutschen (Inlands-)Krankenversicherungen (auch die privaten) zahlen meist nur dann für Schadensfälle im Ausland, die eine urlaubsübliche Dauer (meist 6 Wochen) nicht überschreiten. Mehrere Jahre sind hierbei daher nicht mehr abgedeckt.
Private Krankenversicherung ruhen lassen & Anwartschaft
Wenn du selbstständig oder aus sonstigen Gründen privat krankenversichert bist und für eine längere Zeit ins Ausland oder auf Weltreise gehen möchtest, kannst du deine private deutsche Krankenversicherung ruhen lassen & auf „Anwartschaft“ umstellen.
Das bedeutet, dass deine private Krankenversicherung ruht, du nur einen kleinen Teil des Beitrags leisten musst und bei Rückkehr wieder in deinem alten Tarif versichert werden kannst.
Zum einen ist eine Anwartschaft sinnvoll, weil eine spezielle Auslandskrankversicherung für Langzeitreisende meist günstiger ist und zum anderen, weil deine inländische Krankenversicherung oft nicht deine Bedürfnisse als Reisende/r & im Ausland abdeckt.
Wichtig:
Wenn Du planst, deinen deutschen Wohnsitz während des Aufenthalts im Ausland zu behalten, musst du deiner privaten Krankenversicherung einen Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung vorlegen, die einen vollwertigen darstellt.
Sonst wird man deinen Vertrag unserer Erfahrung nach nicht auf „Ruhend“ stellen können.
Genau für diesen Fall gibt es spezielle & kostengünstige Auslandskrankenversicherungen von der HanseMerkur in Kooperation mit dem Vermittlungsportal Young Travellers:
Auslandskrankenversicherung
Young Travellers
Auslandskrankenversicherung
Würzburger Travel Secure Young Auslandskrankenversicherung
Andernfalls hilft unserer Erfahrung nach nur noch die Abmeldung des deutschen Wohnsitzes, um aus dem aktiven Vertrag mit der PKV rauszukommen und eine Anwartschaft abschließen zu können.
Private Krankenversicherung
während Weltreise & im Ausland weiterlaufen lassen
Falls deine private Krankenversicherung deine Weltreise-Pläne abdeckt, du also keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigst, kannst du natürlich auch deine ganz normale PKV weiterlaufen lassen.
Vergleiche aber unbedingt, ob es nicht günstiger wäre, sie auf Anwartschaft umzustellen und eine spezielle Auslandskrankenversicherung zu wählen. Denn die private Krankenversicherung ist meist erheblich teurer, als die Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen.
Auslandskrankenversicherung
Young Travellers
Auslandskrankenversicherung
Würzburger Travel Secure Young Auslandskrankenversicherung
Private Krankenversicherung vor der Reise kündigen
Sofern du planst, nicht innerhalb weniger Monate wieder nach Deutschland zurückzukehren, kannst du auch darüber nachdenken, deine PKV ganz zu kündigen.
Bei Rückkehr nach Deutschland und Wiedereintritt in die PKV würde eine neue Gesundheitsprüfung stattfinden sowie die Beiträge wahrscheinlich höher sein.
Die legale und korrekte Kündigung der privaten Krankenversicherung und der damit verbundenen Pflegeversicherung setzen voraus, dass du aus der Versicherungspflicht, die in Deutschland gilt, ausgeschieden bist. Das passiert indem Du deinen Wohnsitz in Deutschland ganz abgemeldet hast oder deinen gewöhnlicher Aufenthalt aus Deutschland nicht nur für eine geringe Dauer wegverlegst.
Als Nachweis für die nicht nur vorübergehende Verlegung deines Wohnsitzes dienen zum Beispiel Flugticket, Unterkunftsbuchungen oder Mietverträge und der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die eine Gültigkeit von über einem Jahr ausweist.
Tipp
Unterkunft im Urlaub & auf Reisen für 0,00 €
Gewöhnlicher Aufenthalt
& Erlischen der Pflicht zur Krankenversicherung
Definition gewöhnlicher Aufenthalt nach SGB Vorschriften
§30 SGB I
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben.
(2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
(3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. 2Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, daß er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.
§3 SGB IV
Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten,
- soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind,
- soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs haben
siehe auch § 7 BGB
Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
- Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
- Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
- Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.
Sollte deine private Krankenversicherung auf eine Abmeldung des Wohnsitzes bestehen, kannst Du die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen und erhältst eine Abmeldebescheinigung.
Die Abmeldebestätigung musst du der Versicherung vorlegen. Es kann sein, dass diese dann auch eine neue Anschrift im Ausland inkl. Mietvertrag sehen möchte. Unseres Erachtens ist dies nicht zwingend notwendig, da es bereits ausreicht, den „gewöhnlichen Aufenthalt“ außerhalb Deutschlands zu haben.
Die Ausgestaltung im Einzelfall unterliegt indes den jeweiligen Richtlinien der Versicherung und der rechtlichen Beurteilung des/der jeweiligen Sachbearbeiter/in.
Sei dir hier auch bewusst, dass wenn du doch wieder irgendwann nach Deutschland zurück möchtest, die Versicherungspflicht greift und du dich unter Umständen zu höheren Kosten privat krankenversichern müsstest.
Von der kompletten Kündigung deiner privaten Krankenversicherung vor einer Weltreise können wir daher eher abraten, da es oftmals mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt. Daher ist hier eine Anwartschaft sinnvoll.
Private Pflegepflichtversicherung während Weltreise & im Ausland
Wenn Du planst, deine private Pflegepflichtversicherung zu kündigen, solltest Du folgendes beachten:
Die private Pflegeversicherung besteht meist bei demselben Versicherer, wo auch deine PKV besteht.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies ebenfalls automatisch der Fall.
Es besteht grundsätzlich in Deutschland die Pflicht zur Pflegeversicherung (Versicherungspflicht).
Wenn Du deine private Pflegeversicherung kündigst, kann das hier passieren:
Gemäß § 51 Abs. 1 und 3 SGB XI ist der Versicherer grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Bundesamt für soziale Sicherung mitzuteilen, wenn: Jemand seine private Pflegeversicherung kündigt und nicht binnen 6 Monaten den Abschluss einer neuen Pflegeversicherung nachweist. Der Verstoß gegen die Pflicht zur Pflegeversicherung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße bis 2500€ geahndet werden. Voraussetzung für das Vorliegen eines Verstoßes ist, dass für Dich überhaupt die Pflicht zur Aufrechterhaltung und Weiterführung der Pflegeversicherung besteht. Du also unter die besagte Versicherungspflicht fällst. Dies gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Es ist also wichtig, dass Du, wenn Du lange Zeit im Ausland oder auf Weltreise bist und deine private Pflegeversicherung kündigst, ganz sicher aus der Pflicht zur Pflegeversicherung ausgeschieden bist.
Dies hängt von der Verlegung deines Wohnsitzes oder deines gewöhnlichen Aufenthalts nach „außerhalb Deutschlands“ ab.
Bezüglich der Pflegeversicherung ist §26 Abs. 2 SGB XI wichtig und einschlägig: Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, können sich auf Antrag weiterversichern.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Du kannst dich freiwillig weiter in der privaten Pflegeversicherung versichern, musst es aber nicht.
Der Vorteil der Weiterversicherung in der Pflegeversicherung besteht unter anderem darin, dass Du bei Rückkehr keine Beitragserhöhungen riskierst. Außerdem, dass Du keine Wartezeit einhalten musst, sollte der Fall der Pflegebedürftigkeit während oder kurz nach deiner Reise eintreten.
Ein Zwischenweg ist auch hier der Abschluss einer Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung. Diese sollte nach den Richtlinien des PKV Verbands nicht mehr als 12-13€ im Monat kosten.
Auch möglich:
Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung
Es ist definitiv möglich, die private Pflegepflichtversicherung auf Anwartschaft umzustellen.
Manche Versicherer tun sich hiermit jedoch erfahrungsgemäß sehr schwer.
Es kann daher passieren, dass dir deine Versicherung lediglich anbietet, eine große Anwartschaft abzuschließen, was ungefähr genau so viel kostet, wie die private Pflegeversicherung weiterlaufen zu lassen.
Den Richtlinien des PKV Verbandes nach sollte eine kleine Anwartschaft zwischen 9 und 12 € im Monat kosten. Das wäre absolut vertretbar. Wenn dir also eine kleine Anwartschaft in der privaten Pflegeversicherung angeboten wird, kannst Du diese unseres Erachtens mit gutem Gewissen anzunehmen.
Leider gibt es auch Versicherer, die lediglich eine große Anwartschaft für möglich halten. Diese kostet natürlich mehr.
Oder alternativ:
Private Pflegeversicherung weiterlaufen lassen
Wenn für Dich noch nicht klar ist, ob du dauerhaft wieder nach Deutschland zurückkommen möchtest und Du Nachteile befürchtest, wenn du die private Pflegeversicherung ganz kündigst, dann kannst du diese auch weiterlaufen lassen.
Meist kostet der Normaltarif für 25-35 Jährige zwischen 50 und 60€ im Monat.
Das ist eine stolze Summe, dafür, dass du im Ausland keine Leistungen erhalten würdest.
Auf der anderen Seite würdest Du im Schadensfall und Rückkehr nach Deutschland direkt Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können, also ohne Wartezeit.
Es ist – wie bei so Vielem – also eine Abwägungssache.
Du könntest auch sagen: „Hey, ich habe meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland weg verlegt, ich bin jung und mir wird nichts passieren. Also kündige ich den privaten Pflegeversicherungsvertrag, da ich aus der Versicherungspflicht ja eh rausfalle. Und wenn ich zurück nach Deutschland komme und wieder versicherungspflichtig bin, trete ich wieder ein. Bis dahin bin ich immer noch jung und mir wird auch bis dahin nichts Schlimmes passiert sein.“
Sonderfall: Ex-Beamte, Kündigung & Weltreise
Es gibt im Versicherungsrecht wohl nichts komplizierteres, als Beamte, die keine Beamte mehr sein wollen.
Denn: Wenn du aus dem Staatsdienst austrittst, verlierst du zum einen deinen Beihilfeanspruch, was bedeutet, dein Versicherungsbeitrag wird steigen und zum anderen, bist du plötzlich im falschen Tarif.
Da du bei der Umstellung deiner PKV auf Anwartschaft aber lediglich Anspruch darauf hast, wieder ohne Gesundheitsprüfung in denselben Tarif zu kommen, bringt die Umstellung auf Anwartschaft nichts, ohne einen Zwischenschritt einzubauen.
Du wirst also eine Anwartschaft auf einen anderen Tarif, den sogenannten Normaltarif, abschließen müssen.
Diese Gestaltung solltest du auf jeden Fall vorher mit deiner Versicherung besprechen, am besten in einem persönlichen Termin vor Ort bzw. mit der entsprechenden Fachabteilung.
Auch für dich gilt: Eine Langzeit-Auslandsreise-Krankenversicherung für deine Weltreise solltest du auf jeden Fall abschließen!
Private Krankenversicherung kündigen:
Unser Fazit
Wenn du privat krankenversichert bist und für eine längere Zeit ins Ausland oder auf Weltreise gehen möchtest, kommst du in den meisten Fällen günstiger weg, wenn du diese auf Anwartschaft oder ruhend stellen lässt und eine Auslandskrankenversicherung abschließt.
Im Fall, dass du planst, nicht wieder nach Deutschland zurückzukehren, kann auch die Kündigung in Frage kommen.
In jedem Fall solltest du dich mit dieser Frage sehr gründlich befassen, sodass du zum einen gut abgesichert bist, falls doch mal was passiert, und zum anderen, dass dir bei Rückkehr keine finanziellen Nachteile entstehen.
Insbesondere der Fall von ehemaligen Beamten, die aus ihrem alten Tarif in einen anderen wechseln und diesen sodann auf Anwartschaft stellen lassen, sollte vor der Reise genau geklärt sein, da sonst bei Rückkehr böse Überraschungen warten könnten.
Auslandskrankenversicherung
Young Travellers
Auslandskrankenversicherung
Würzburger Travel Secure Young Auslandskrankenversicherung
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine einzelfallbezogene Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Sie dienen der allgemeinen und unverbindlichen Information der Lesenden. Alle bereitgestellten Informationen beruhen auf der privaten Recherche, Erfahrungen & Meinung der Erstellenden. Die Erstellenden sind lediglich Tippgeber und stellen Informationen und Erfahrungen bereit. Diese können und sollen eine Beratung durch einen Anwalt (oder Versicherungsexperten) in einem konkreten Einzelfall nicht ersetzen. In einem konkreten Einzelfall empfehlen wir ausdrücklich die Beratung durch einen Experten und/oder zugelassenen Rechtsanwalt. Aus den bereitgestellten Informationen kann kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit abgeleitet werden. Ebenfalls kann nicht garantiert werden, dass die bereitgestellten Informationen zum gewünschten Ergebnis führen. Eine Haftung oder Gewährleistung des etwaig beabsichtigten Erfolgs des Anliegens der Informationssuchenden ist ausgeschlossen.
Hallo Theresa & Chris,
super Website! Bin am Anfang meiner Weltreise-Planung und happy, Eure Website gefunden zu haben.
Als Juristen und Personen, die im öffentlichen Dienst waren, gebe ich Euren Infos viel Gewicht.
Ich bin privat versichert (kein Beamter) und würde gern raus aus der PKV (und gern zurück in die GKV).
Zudem möchte ich mich vor der Weltreise arbeitslos melden, sodass ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe, falls ich mich dazu entscheiden sollte, doch nochmal in Deutschland Arbeit aufnehmen zu wollen.
Als Arbeitsloser müsste ich doch automatisch in die GKV fallen, richtig?
Müsste ich dann trotzdem die PKV kündigen?
Wie gehe ich am besten vor, um sicherzustellen, dass ich aus der PKV rauskomme?
(Ich möchte mich nicht in Deutschland während meiner Weltreise abmelden (Wohnung bleibt angemeldet).)
Wäre klasse, wenn Ihr mir Eure Gedanken dazu teilen könntet.
Ganz lieben Dank und die besten Grüße
Marco
Hallo Marco, danke für deinen Kommentar.
Es freut uns, dass du mit Unterstützung unserer Beiträge deine Reise planst!
Deine zwei Themen „PKV Kündigen“ und „Arbeitslos melden“ würde ich grundsätzlich erstmal getrennt voneinander betrachten.
Was das Arbeitslos melden angeht, würdest du wohl über die Agentur für Arbeit auch krankenversichert werden können (in der GKV), es ist aber auch eine Weiterversicherung in der PKV möglich, soweit wir uns erinnern.
Zu dieser Fragestellung raten wir zur Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit.
Bzgl. des Wechsels in die GKV und Kündigung der GKV: Wir haben gehört, dass dies manchmal mit Schwierigkeiten verbunden ist, wenn man vorher privat versichert war. Da wir keine Experten in Versicherungsfragen sind und beide auch immernoch privat versichert, würden wir dazu raten, mit der beabsichtigten GKV in Kontakt treten.
Interessant ist auch die Frage, ob man den Wechsel bereits vor der Reise anstößt oder erst bei Rückkehr (sofern eine dauerhafte Rückkehr geplant ist).
Davon hängt wahrscheinlich dann auch ab, ob der Abschluss einer Anwartschaft bei der PKV oder schon bei der jeweiligen GKV sinnvoll sein könnte.
Denn während deiner Reise kannst du durch die Verwendung spezieller Langzeit-Auslandskrankenversicherungen (etwa die ERGO Young Travellers oder die Hansemerkur STAY Travel) deine deutsche Krankenversicherung auf Ruhend stellen lassen, was dir sehr viel Geld sparen kann.
In jeden Fall würden wir an deiner Stelle, mit der Agentur für Arbeit, deiner PKV sowie ein oder zwei guten GKVs deine Pläne zu besprechen. Denn nicht immer werden Dinge gleich behandelt. Besonders nicht von den privaten Anbietern, da hier die AGBs oft unterschiedlich sind.
Da dieses Thema für uns sehr interessant ist, halte uns sehr gerne auf dem Laufenden, gerne in den Kommentaren oder per Mail. Insbesondere die Frage nach dem Wechsel in die GKV finden wir spannend, wie das beantwortet wird.
Wenn es zu kompliziert oder dann später konkret wird, möchten wir dir auf jeden Fall zu anwaltlicher Unterstützung raten, da alle unsere Infos keine Beratung in Rechts- oder Versicherungsfragen ersetzen können.