Weltreise & die Auslandskrankenversicherung: Erfahrungen & Tipps
In diesem Artikel sehen wir uns an, was es beim wichtigen Thema „Weltreise & (Auslands-) Krankenversicherung“ zu beachten gibt, was mit deiner deutschen Krankenversicherung passiert, wenn du lange im Ausland bist, sowie, welche Auslandskrankenversicherung während der Weltreise sinnvoll & wichtig ist und warum.

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🌍 Weltreise & die (Auslands-) Krankenversicherung
Nach fast 2 Jahren Weltreise können wir zum Thema Krankenversicherung & Auslandskrankenversicherung während der Weltreise folgende Tipps, Erfahrungen & Empfehlungen festhalten:
- Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist für eine Weltreise & langen Aufenthalt im Ausland nicht ausgelegt. Denn: Sie deckt meist nur eine maximale Leistungsdauer im Ausland von 6 Wochen pro Jahr ab. Besonders für Länder außerhalb der EU ist hier besondere Vorsicht geboten und der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.
- Eine private deutsche Krankenversicherung ist zwar meist weltweit gültig, ist allerdings oftmals auch erheblich teurer als eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland ist besonders bei Nicht-EU Staaten besondere Vorsicht geboten, da die private Krankenversicherung hierbei meist laut Vertrag endet.
- Keine gute Idee wäre es unseren Erfahrungen nach, sich einfach aus Deutschland abzumelden und ohne Krankenversicherung auf Weltreise zu gehen.
- In Deutschland herrscht grundsätzlich, sofern man einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat, die Pflicht zur Krankenversicherung.
- Für Auslandsreisen und Weltreisen über mehrere Jahre gibt es spezialisierte Anbieter von Auslandskrankenversicherungen, welche auch als vollwertiger Ersatz für eine „deutsche gesetzliche oder private Krankenversicherung“ dienen.
- Somit kann man seine gesetzliche (und auch die private) Krankenversicherung auf „ruhend“ stellen lassen bzw. beenden. Dies spart erhebliche Kosten, da eine Auslandskrankenversicherung meist erheblich günstiger ist, als in einer deutschen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein.
- Für alle, die planen, nach der Weltreise wieder in Deutschland sesshaft zu werden, kommt außerdem eine Anwartschaft in der vormaligen privaten Krankenversicherung oder eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage, um später wieder aufgenommen werden zu können.
👉 Pflicht zur Krankenversicherung bei Wohnsitz in Deutschland
Hintergrund dieser ganzen Thematik rund um die Weltreise, die Auslandskrankenversicherung und die deutsche (private o. gesetzliche) Krankenversicherung, ist die in Deutschland per Gesetz festgeschriebene Pflicht zur Krankenversicherung.
Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 SGB V für die dort aufgeführten Personenkreise und gilt grundsätzlich, sobald man einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat und zu diesem Personenkreis zählt.
Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, seinen Wohnsitz aber behält, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine deutsche Krankenversicherung beizubehalten. Wenn die Option besteht, nach einer gewissen Zeit wieder dauerhaft in Deutschland sesshaft zu werden, sollte nicht einfach so die Kündigung der Krankenversicherung erfolgen. Dies würde eine Rückkehr teilweise erschweren und zu höheren Kosten (besonders in der PKV) führen.
⚕️ Private Krankenversicherung während der Weltreise
Während einer Weltreise oder längerem Auslandsaufenthalt kann es sinnvoll sein, seine private Krankenversicherung auf „ruhend“ stellen zu lassen. Denn diese hat meist erheblich höhere Kosten als etwa eine Auslandskrankenversicherung, welche für die Bedürfnisse einer Weltreise viel besser ausgelegt ist.
Hierzu nimmt man Kontakt mit seiner privaten Krankenversicherung auf und beantragt zum gewünschten Zeitpunkt die Ruhendstellung der privaten Krankenversicherung.
An diesem Punkt kann eine kleine oder große Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein, um später ein Rückkehrrecht in die private Krankenversicherung zu haben.
Grundsätzlich sollte bei Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes (ohne Abmeldung aus Deutschland) eine kleine Anwartschaft von der PKV angeboten werden.
Erfolgt eine Abmeldung des Wohnsitzes ist oftmals nur die große Anwartschaft möglich.
Lege der privaten Krankenversicherung des Versicherungsschein der Auslandskrankenversicherung (etwa von Young Travellers) vor und beantrage die Ruhendstellung ab dem Tag, an welchem die Auslandskrankenversicherung und die Weltreise beginnen.
Weitere Infos zum Thema private Krankenversicherung, Weltreise & Ruhendstellung findest du auch in unserem Extra-Beitrag sowie in dieser Broschüre des PKV-Verbandes.
🩺 Gesetzliche Krankenversicherung während der Weltreise
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Ruhendstellung und „Beendigung“ sowie Abschluss einer Anwartschaft oftmals erheblich einfacher als bei der privaten Krankenversicherung.
Voraussetzung ist, dass du deinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland für die Dauer deiner Weltreise behältst.
Auch hier legst du der Krankenkasse den Versicherungsschein deiner Auslandskrankenversicherung vor und bittest um „Beitragsfreistellung“ bzw. „Ruhendstellung“ oder, wenn es sein muss, um Beendigung der Krankenversicherung, sowie Abschluss einer Anwartschaft für die Zeit, in der die Auslandskrankenversicherung gilt.
💤 Ruhen lassen der Krankenversicherung & Anwartschaft
Ruhendstellung und Anwartschaft in der bisherigen deutschen Krankenversicherung sind eine Option, um nach der Weltreise und der Auslandskrankenversicherung einfacher wieder in Deutschland in die Krankenversicherung zu kommen.
Die Krankenversicherungspflicht lebt in dem Moment wieder auf, in dem deine Weltreise bzw. deine Auslandskrankenversicherung endet.
🏥 Lösung für die Weltreise: Auslandskrankenversicherung
Für die Erfüllung der Pflicht zur Krankenversicherung bei gemeldetem Wohnsitz in Deutschland, kann im Falle einer Weltreise (bei der nicht die dauerhafte Verlegung des Aufenthaltsortes ins Ausland geplant ist) auch eine Auslandskrankenversicherung dienen.
Voraussetzung ist, dass diese einen „vollwertigen Ersatz“ zur deutschen Krankenversicherung darstellt.
Diese Voraussetzung erfüllt zum Beispiel die Auslandskrankenversicherung von Young Travellers im Tarif für Reisen bis zu 5 Jahren sowie die Würzburger TravelSecure Young mit bis zu 3 Jahren Versicherungsdauer.
Wichtig ist hierbei, um auch ein wirklich vollwertiger Ersatz zu sein, dass auch ein Aufenthalt in Deutschland (Heimaturlaub) abgesichert ist und dass die Auslandskrankenversicherung die Mindestleistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt.
Dies ist beim Tarif der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sowie der TravelSecure Young gegeben. Wir selbst sind ebenfalls auf diese Art im Ausland krankenversichert sind und unsere deutschen Krankenversicherungen „ruhen“.
➡️ Unsere Weltreise-Auslandskrankenversicherung
Aktuell sind wir in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung abgesichert, welche von unserer deutschen Krankenversicherung als „vollwertiger Ersatz“ anerkannt wurde.
Bisher haben wir im Kontakt mit Young Travellers und unserer Auslandskrankenversicherung stets positive Erfahrungen gemacht und wissen von anderen Weltreisenden, dass diese ebenfalls bei Young Travellers versichert und damit zufrieden sind.
Lies hier alle Details zum Tarif der Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach.
Wenn du – wie wir auch – vor deiner Weltreise privat krankenversichert bist, dann schau auch in unserem Extra-Beitrag zu diesem Sonderthema vorbei.
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung kann im Tarif Basic und im Tarif Premium abgeschlossen werden sowie mit Versicherungsschutz in den USA & Kanada* sowie ohne Versicherungsschutz in den USA & Kanada*.
Monatliche Beiträge & Kosten im bei der Young Travellers Auslandskrankenversicherung berechnen:
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